Herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange?
Kinder und Jugendliche kommen meist nicht aus eigenem Antrieb in die kieferorthopädische Praxis, sondern auf Betreiben des Zahnarztes oder der Eltern. Deshalb muss bei jungen Patienten besonders auf die Motivation geachtet und das Behandlungskonzept darauf abgestimmt werden. Wir als qualitätsorientierte Kieferorthopäden finden, dass Heranwachsende in der Regel in maximal zwei Jahren behandelt werden sollten, weil danach die Motivation meist stark nachlässt, und ihre Mitarbeit sollte nicht überstrapaziert werden.
So wird man Jugendlichen mit herausnehmbaren Zahnspangen meistens nicht gerecht, weil diese Geräte alle stark beim Sprechen hindern und daher in der Regel nicht genug getragen werden können. Mit einer herausnehmbaren Zahnspange sind daher überlange Behandlungen und schlechte Ergebnisse die Regel, und über ein Drittel dieser Behandlungen werden erfolglos abgebrochen. Dazu werden auch die Eltern belastet, die ihre Kinder ständig kontrollieren und ermahnen müssen, ihre Zahnspange zu tragen. Dabei sind die meisten herausnehmbaren Zahnspangen heute komplett überflüssig, da die Kinder ohnehin zum Ende der Behandlung eine feste Zahnspange bekommen. Diese kann aber auch gleich die ganze Behandlung erledigen ohne lange herausnehmbare „Vorbehandlung“. Die Erklärung für den in Deutschland üblichen Unsinn liegt einerseits in der schlechten Ausbildung der Kieferorthopäden, andererseits in der Gebührenordnung, die lange Behandlungen mit herausnehmbaren Zahnspangen üppig honoriert.
Konsequent ist dagegen das Arbeiten mit einer festsitzenden Zahnspange, die außer guter Zahnpflege kaum Anforderungen an den Patienten stellen und zu sehr kurzen Behandlungszeiten führen. Dauert eine aktive kieferorthopädische Behandlung in Deutschland im Durchschnitt 3 Jahre, begnügen wir uns in unserer Praxis in Mannheim mit weniger als 18 Monaten, also etwa der Hälfte dieser Zeit. Die Schlüssel dafür sind ein später Behandlungsbeginn im bleibenden Gebiss, das Weglassen überflüssiger herausnehmbarer Zahnspangen und der konsequente Einsatz moderner, festsitzender Apparate. Auch wenn diese Arbeitsweise für alle Beteiligten am Besten ist, ist sie in Deutschland leider die große Ausnahme. International gesehen sind wir damit jedoch genau in der Mitte des Stroms der Kieferorthopädie und wissenschaftlich sehr gut fundiert.
Non-Compliance Zahnspange
Gerne verwenden wir sogenannte Non-Compliance-Zahnspangen (Non-Compliance bedeutet Nicht-Mitarbeit). Alle Non-Compliance-Zahnspangen haben gemeinsam, dass sie fest eingesetzt werden und ohne Mitarbeit des Patienten in zuverlässiger Weise ihre Wirkung entfalten.
Non-Compliance-Zahnspangen behindern in der Regel weder beim Sprechen noch beim Essen. Eine solche Zahnspange ist deshalb sehr viel kindgerechter als die herausnehmbaren Spangen, die eine ständige Disziplinierung der kleinen Patienten erfordern. Ein erstaunliches Beispiel von Effizienz ist z.B. der unscheinbare und kostengünstige untere Lingualbügel, der fast unsichtbar und kaum spürbar ist: durch seinen rechtzeitigen Einsatz ließen sich in Deutschland Millionen Kinderspangenjahre sparen. Ein großer Teil der unteren Schneidezahnengstände bei Kindern könnten damit ohne Mitarbeit behandelt werden. Dass dies nicht geschieht, hat – wie oben erklärt – vor allem wirtschaftliche Gründe.
Die Non-Compliance-Behandlung bedeutet eine Entlastung der kleinen Patienten, der Krankenkassen und nicht zuletzt auch der Eltern, die nicht ständig die Einhaltung der Tragezeiten bei ihren Kindern kontrollieren müssen. Die große Beliebtheit der herausnehmbaren Zahnspange in Deutschland ist dagegen nur unserem Abrechnungssystem geschuldet, das lange, wenig intensive Behandlungen besonders gut honoriert. In unserer kieferorthopädischen Praxis in Mannheim bevorzugen wir ohnehin festsitzende Apparate und arbeiten bei Bedarf auch gerne mit non-Compliance-Apparaten.
Typische Non-Compliance (Nicht-Mitarbeits-) Zahnspangen sind beispielsweise: