Invisalign ist ein von der Firma Align Technology, USA, Ende der 1990er Jahre eingeführtes kieferorthopädisches Behandlungsverfahren mit transparenten, herausnehmbaren Zahnspangen, den so genannten Alignern. Invisalign und andere Aligner sind nur wenig sichtbar und behindern die Sprache nicht, so dass sie für die ästhetische Erwachsenenbehandlung geeignet sind. Wie alle herausnehmbaren Spangen haben sie jedoch begrenzte Wirkungen und sind nur für leichte bis mittelschwere Behandlungsaufgaben geeignet. Seit der Markteinführung in Deutschland im Jahr 2001 ist Invisalign wie auch einige andere Alignerprodukte auch hier verbreitet und bei richtigem Einsatz ein vernünftiges und bewährtes Behandlungsverfahren.
Invisalign und andere Aligner müssen 22 Stunden pro Tag getragen werden. Sie sollen eigentlich nur zum Essen und Zähneputzen herausgenommen werden, so dass viel Disziplin für Invisalign-Behandlungen erforderlich ist. Nach einigen Tagen Tragezeit werden neue Aligner eingesetzt, die die Zähne immer wieder ein Stück weiter begradigen. Die Tragezeit wurde von der Firma Align Technology früher mit 14 Tagen, heute nur noch mit 7 Tagen angegeben. Für die meisten Invisalign-Patienten scheint ein Wechsel in 10-tägigem Abstand ein fairer Kompromiss zu sein. Wenn am Ende der Invisalign-Behandlung kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht wird, können bis zu drei Serien von weiteren Alignern bestellt werden, deren Herstellung bereits im Behandlungspreis eingeschlossen ist und nicht extra berechnet wird. Einen Korrektursatz brauchen die meisten Patienten. Bei mehr Korrekturbedarf liegt meistens der Verdacht auf schlechte Mitarbeit nahe.
Invisalign hat die Alignertherapie stetig weiter entwickelt. Es wurde ein verbessertes Plastikmaterial für die Aligner, Aufbisse zur Bisshebung, Torquerails und eine ganze Reihe optimierter Attachments eingeführt. Die Attachments sind kleine zahnfarbene Knöpfe auf den Zähnen, die Invisalign einen besseren Griff und damit mehr Zahnbewegung ermöglichen. Damit ist das Behandlungsspektrum, das sicher mit Invisalign behandelt werden kann, stetig erweitert worden.
Invisalign ist durch die 2004 überarbeitete Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie als taugliches Behandlungsmittel anerkannt. Invisalign wie auch andere Aligner werden in der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt nicht und in der privaten oft nur unter Murren erstattet, so dass es deshalb immer wieder zu Leistungsklagen wegen verweigerter Erstattung gekommen ist. Diese Klagen haben regelmäßig zu positiven Gerichtsentscheiden geführt, in denen die private Krankenversicherung zur Erstattung verurteilt wurde. Trotzdem müssen Patienten hier immer wieder kämpfen.