Überdiagnostik vermeiden
Wichtig ist uns in unserer Praxis in Mannheim, Überdiagnostik zu vermeiden. Beim Röntgen gilt bei uns das ALARA-Prinzip: as low as reasonably acheivable (so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar). So ist die Handröntgenaufnahme obsolet und wird von uns grundsätzlich nicht mehr gemacht. Ebenso gibt es bei uns praktisch keine sogenannte Artikulatormontage von Kiefermodellen mehr, die außer höheren Kosten keinen Nutzen zur Behandlungsplanung bringt. Wir verzichten normalerweise aus guten Gründen auf die Anfertigung von Magnetresonanztomogrammen (MRT) der Kiefergelenke, die im Regelfall nur ein teurer Unfug ohne Nutzen für den Patienten sind. MRTs werden trotzdem von einigen Kollegen regelmäßig angefordert, um besondere Expertise vorzutäuschen, oft auch um für die dort gefundenen Bagatellbefunde medizinisch nicht indizierte, besonders aufwändige „Therapien“ anzubieten.
Das gleiche gilt für die seit etwa dem Jahr 2000 in Mode kommende dreidimensionale Schädelröntgenaufnahme, das so genannte digitale Volumentomogramm (DVT). Die dabei gewonnen Daten tragen jedoch wenig zur Planung von Routinebehandlungen bei, so dass Patienten von dieser aufwändigen Technik kaum einen Nutzen haben. Dazu belastet ein DVT die Patienten mit der mehrfachen Strahlendosis eines üblichen Panoramaröntgenbildes. Aus rechtlichen Gründen ist die Anfertigung eines DVTs ohne besonderen Grund daher als strafbare Körperverletzung zu werten.
Für DVT und MRT gilt in gleicher Weise, dass nicht alles, was technisch machbar ist, auch Nutzen für die Patienten bringt. In aller Regel sind beide diagnostischen Verfahren für eine kieferorthopädische Behandlung überflüssig.